Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Website www.diva-yachting.com wird von der Firma DIVA-TOURS, Inh. Özcan Husein, Hochstr. 10 86399 Bobingen betrieben. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Firma DIVA-TOURS unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma DIVA-TOURS in Bobingen.
Präambel
DIVA-TOURS betreibt ein Online-Reiseportal für Yachtreisen. Der Nutzer kann hier die Verfügbarkeit von Reiseleistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und direkt Buchungen vornehmen, um Verträge mit dem jeweiligen Anbieter für Rechnung des Nutzers abzuschließen. Der Nutzer kann direkt auf der Website Reisedienstleistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und Hinweise zur Verfügung.
Für Einzelbucher – Verbraucher gilt:
1.1. Anmeldung
DIVA-TOURS tritt ausschließlich als Vermittler für Reiseveranstalter und sonstige Anbieter auf und ist nicht als Vertragspartner beteiligt. Die von DIVA-TOURS im Internet dargestellten Angebote stellen kein weiter verbindliches Vertragsangebot seitens DIVA-TOURS oder des jeweiligen Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulares gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot ab. An dieses ist er gebunden. Auf Grundlage des Angebots des Kunden übermittelt DIVA-TOURS die Annahme des Angebotes oder ein neues Angebot. DIVA-TOURS übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen / Angeboten und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen / Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Reiseveranstalter / Anbieter (Vertragspartner) mit dem der Nutzer den Vertrag schließt. Weitere Informationen zu den auf dieser Website dargestellten Reiseleistungen / Angebote entnehmen Sie bitte den Websites der jeweiligen Leistungsträger.
Jede Buchung die der Nutzer über die Website DIVA-TOURS vornimmt stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter / Anbieter über die vom Nutzer ausgewählte Reiseleistung dar. Mängel der Vermittlungsleistung der DIVA-TOURS sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch DIVA-TOURS möglich gewesen wäre.
Die Anmeldung muss schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Anmeldende das bereitgehaltene Online-Anmeldeformular ausfüllt und elektronisch an DIVA-TOURS versendet.
1.2. Reisebestätigung
Mit der Bestätigung von DIVA-TOURS kommt der Reisevertrag zustande. Der Vertrag basiert ausschließlich auf Angaben, Beschreibungen und Bedingungen von DIVA-TOURS sowie der Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung von dem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief an DIVA-TOURS erfolgen.
1.3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von min. 15% des Reisepreises pro Person fällig und sofort zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Endreisepreis angerechnet.
Circa 6 Wochen vor vertraglichem Reisebeginn erhalten Sie von uns eine Rechnung mit der Aufforderung, den restlichen Reisepreis zu zahlen. Sollten Sie den Reisepreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung an DIVA-TOURS gezahlt haben, geraten Sie, ohne dass es eines Mahnschreibens seitens DIVA-TOURS bedarf, in Verzug. Gehen danach Zahlungen Ihrerseits, auch nach schriftlicher Mahnung, nicht innerhalb der dort gesetzten Frist ein, ist DIVA-TOURS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der für einen Rücktritt des Teilnehmers entstandenen Pauschalbetrages zu fordern (vgl. 1.6). DIVA-TOURS behält sich vor, anstatt des so pauschalierten Schadensersatzbetrages eine konkrete Berechnung des Schadensersatzanspruches vorzunehmen. Ihnen bleibt es vorbehalten den Nachweis eines geringeren Schadens als den von DIVA-TOURS behaupteten, zu erbringen.
1.4. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise in der DIVA-TOURS Homepage und aus der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Reiseangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
1.5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. DIVA-TOURS verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Wechselkursschwankungen, Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren, Tarife u.ä.) in entsprechendem Umfang möglich, wenn zwischen der Reisebestätigung und dem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. In solchen Fällen wird der Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Preisänderungen bei Buchung zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhung von über 5% ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt, wenn DIVA-TOURS keine Umbuchung anbietet.
1.6. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt kann DIVA-TOURS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Dabei richtet sich die Rücktrittspauschale nach Rücktrittsbedingungen der Leistungsträger. Liegen diese nicht vor, wird wie folgt berechnet:
Rücktritt bis ... vor Reisebeginn Rücktrittspauschale
Rücktritt bis ... vor Reisebeginn Rücktrittspauschale
• bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt von 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt von 44 bis 21 Tage vor Reisebeginn 80 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt ab 20 Tage vor Reisebeginn 90 % des Gesamtbetrages Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittspauschale ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DIVA-TOURS.
Statt zurückzutreten können Sie eine Ersatzperson benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten verursachten Mehrkosten, mindestens jedoch für eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Der Reiseveranstalter kann dem Personenwechsel aus wichtigem Grund widersprechen, wenn der Dritte z.B. den Erfordernissen der Reise nicht genügt. Ein abgelehnter Wechsel der Person des Reiseteilnehmers gilt als Rücktritt Ihrerseits. Falls Sie gezwungen sind die Reise z.B. wegen Verletzung oder Krankheit vorzeitig abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. DIVA-TOURS zahlt dann tatsächlich eingesparte Aufwendungen an den Reisenden zurück.
1.7.Rücktrittsvorbehalt des Reiseveranstalters
Für den Fall, dass die in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich DIVA-TOURS vor, bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Über diesen Umstand werden wir Sie unverzüglich informieren und Sie erhalten den eingezahlten Betrag vom Reisepreis zurück.
1.8. Rücktritt aufgrund verhaltensbedingter Umstände des Reisenden
Falls ein Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen. Beeinträchtigt das Verhalten des Reisenden die Sicherheit des Schiffes oder der Mitreisenden, so ist DIVA-TOURS auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Reisevertrag sofort zu kündigen.
1.9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sofern der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist der Reisende zurückzubefördern. Von den Mehrkosten der Rückbeförderung trägt DIVA-TOURS die Hälfte, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Durch Wetter, Havarie oder außergewöhnliche Umstände bedingte Abweichung von den beschriebenen Routen oder Zeiten berechtigen nicht zur Kündigung des Reisevertrages.
1.10. Haftung
DIVA-TOURS haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Reiseleistung selbst sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgenommen wird. DIVA-TOURS ist in angemessenem Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkung und Termine zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Für die Durchführung der Reiseleistungen durch die Reiseveranstalter ist jede Haftung von DIVA-TOURS ausgeschlossen. Im Übrigen haftet DIVA-TOURS bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei allein fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von DIVA-TOURS auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Reiseleistung begrenzt. DIVA-TOURS haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung. Es wird keine Haftung für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck übernommen. Den Reisenden wird der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen. Wenn DIVA-TOURS in der Reisebeschreibung den Namen eines Reiseleiters/ Skippers veröffentlicht, so ist diese Einteilung unverbindlich und wird nicht Inhalt des Reisevertrages.
DIVA-TOURS haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Naturkatastrophen, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen von denen die Dienste von DIVA-TOURS beeinflusst werden.
DIVA-TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- Gewissenhafte Vorbereitung der Reise.
- Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger.
- Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
- Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag.
1.12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer verpflichtet, alles ihnen zumutbare zu tun, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Dem Reiseleiter/Skipper sind Reklamationen unverzüglich mitzuteilen, damit er für Abhilfe sorgen kann, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung anzuerkennen. Unterlässt der Teilnehmer es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verliert er den Anspruch auf Minderung. Mängel sind unverzüglich nach Rückkehr bei DIVA-TOURS anzuzeigen.
1.13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei BluPlanetSail geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Reise, sofern bis dahin keine Klage erhoben worden ist.
1.14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
1.15. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
2. Für Gruppenevents, Tages- und Mehrtagesfahrten, Segelincentives und Trainings sowie für Verträge mit Unternehmern gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
2.1. Angebot
DIVA-TOURS erstellt detailliertes, individuelles Angebot, das dem Interessenten per Post, Fax oder E-Mail zugesandt wird. Dort vereinbarte Zahlungsfristen sind verbindlicher Teil des Angebotes.
2.2. Zustandekommen des Vertrages
Nach Zustandekommen des Vertrages durch schriftlicher Annahme des Angebotes (Post, Fax) durch den Interessenten erhalten diese eine Bestätigung von DIVA-TOURS sowie eine Anzahlungsrechnung und eine Endzahlungsrechnung – üblicherweise je 50% der Rechnungssumme.
2.3. Leistungen
Vertraglich vereinbarte Leistungen ergeben sich ausschließlich aus Angebot und Annahme sowie schriftlichen Änderungen, die von beiden Parteien akzeptiert wurden.
2.4. Rücktritt durch den Vertragspartner
Vertragspartner von DIVA-TOURS können von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts des Vertragspartners, hat dieser DIVA-TOURS Vertragserfüllungsschaden in nachfolgend pauschalierter Höhe zu zahlen:
- mehr als 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung.
- bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der vereinbarten Vergütung.
- bis 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% der vereinbarten Vergütung.
- weniger als 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung.
Ein Rücktritt muss per Posteinschreiben oder Fax bei DIVA-TOURS eingehen. Maßgeblich zur Feststellung der ist der Eingang bei DIVA-TOURS.
Im Rücktrittsfall bemüht sich DIVA-TOURS nach besten Kräften um eine anderweitige Vercharterung des gebuchten Schiffes. Gelingt dieses, akzeptiert der Vertragspartner ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10% der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
2.5. Rücktritt durch DIVA-TOURS
Zahlungen haben aufgrund des individuell vertraglich festgelegten Fälligkeitsplanes zu erfolgen. Sollte eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, geraten Sie ohne weiteres 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Aufgrund dieses Zahlungsverzuges ist DIVA-TOURS berechtigt, nach entsprechender Zahlungsaufforderung, sofern diese fristlos verstrichen ist, vom Vertrag zurückzutreten. Nach erfolgtem Rücktritt wird DIVA-TOURS zur Verpflichtung zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen frei. Sie haben in diesem Falle DIVA-TOURS den Schaden zu ersetzen, der DIVA-TOURS entstanden ist, da sie die Reise nicht angetreten haben. Zur Höhe des Schadensersatzes wird auf die Stornobedingungen unter 2.4. verwiesen.
2.6. Außergewöhnliche Umstände
Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist.
Seefahrt, insbesondere mit Segelschiffen und Yachten, ist wetterabhängig. Die Schiffsführer haben das Recht bei Bedingungen, die risikobehaftet sind (harter Wind mit 7 und mehr Beaufort, dichter Nebel, Eisgang sowie anderen ungünstigen Wetterverhältnissen oder wenn diese vorausgesagt werden) Fahrtroute und Häfen zu ändern. DIVA-TOURS leistet für die Folgen solcher Entscheidungen keinen Ersatz. Kann das Schiff oder die Yacht nicht innerhalb von 3 Stunden nach Vertragsbeginn vertragsgemäß bereitgestellt werden, so hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die vereinbarten und gezahlten Entgelte werden dem Vertragspartner zurückerstattet.
2.7. Haftung
DIVA-TOURS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag.
2.8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Vertragspartners verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Veranstaltung, sofern bis dahin keine Klage erhoben worden ist.
2.9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmer, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten.
2.10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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